Bergbauflächen-Vereinbarung
Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen.
Die Beschlüsse zur Stilllegung des Steinkohlenbergbaus stellen die beteiligten Akteure vor erhebliche Herausforderungen. 17 Kommunen aus der Metropole Ruhr und dem Münsterland, das Land NRW, die Ruhrkohle AG (RAG), die Ruhrkohle Montan Immobilien GmbH (RAG MI) sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) haben daher im Februar 2014 die „Vereinbarung zur vorausschauenden Revitalisierung bedeutsamer Bergbauflächen“ geschlossen.
Die Unterzeichner der Bergbauflächen-Vereinbarung streben in gemeinschaftlicher Verantwortung eine nachhaltige Folgenutzung regionalökonomisch und städtebaulich bedeutsamer, bereits stillgelegter oder zur Stilllegung vorgesehener Bergbauflächen an. Direkter Bezug wird dabei auf 20 ausgewählte Standorte genommen.
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